Wissensgebiet
Ungleichheit und Ungerechtigkeit, Macht und Machttechniken, Wahrnehmung und Wirklichkeiten
4/24/2025
Wenn eine Person volljährig ist und weiss, was sie tut, würde ich ihr ein Recht auf Verwahrlosung zugestehen. Ein Recht auf Verwahrlosung gibt es im formalen Sinn aber nicht. Es lässt sich nur aus anderen Normen ableiten.
Malin Schmid
hat gefragt
Michael Herzig
hat geantwortet